Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 13.11.2003 - 8 U 29/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung eines Restwerklohnanspruchs und weitergehenden Schadensersatzanspruchs im Urkundsverfahren; Streit über die Fälligkeit der Schlusszahlung; Schiedsgutachten als eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Urkunde; Anforderungen an eine wirksame ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Urkundsklage aus Schiedsgutachten über Nachträge!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Urkundsklage aus Schiedsgutachten über Nachträge! (IBR 2005, 76)
Verfahrensgang
- LG Neuruppin, 30.01.2003 - 2 O 324/02
- OLG Brandenburg, 13.11.2003 - 8 U 29/03
Papierfundstellen
- BauR 2005, 605 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 01.10.1997 - XII ZR 269/95
Vereinbarung einer Mietpreisvorbehaltsklausel - Offenbare Unbilligkeit eines …
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.11.2003 - 8 U 29/03
Die offenbare Unrichtigkeit kann sich daraus ergeben, dass der Gutachter einen unrichtigen Bewertungsmaßstab angewendet hat und deshalb zu einem unrichtigen Ergebnis gelangt ist (BGH WM 1998, 628, 629).Sie ist auch dann gegeben, wenn die Ausführungen des Gutachtens so lückenhaft sind, dass selbst der Fachmann das Ergebnis aus dem Zusammenhang des Gutachtens nicht prüfen kann (BGH NJW 1991; 2698) oder, wenn das Gutachten aufgrund sonstiger schwerwiegender Mängel gänzlich unbrauchbar ist (BGH WM 1998, 628, 630).
Maßgebend für die Beurteilungen des Schiedsgutachters ist der Sachverhalt, wie ihn die Parteien unterbreitet haben (BGH WM 1998, 628, 629).
- BGH, 27.06.2001 - VIII ZR 235/00
Auslegung der Bezeichnung des Schiedsgutachters in einer Schiedsgutachterklausel; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.11.2003 - 8 U 29/03
Eine offenbare Unrichtigkeit liegt dann vor, wenn sich einem sachkundigen und unbefangenen Beobachter - sei es auch erst nach eingehender Prüfung - offensichtliche Fehler der Leistungsbestimmung aufdrängen, die das Gesamtergebnis verfälschen (BGH NJW 2001, 3775, 3777; NJW-RR 1993, 1034, 1305; NJW-RR 1988, 506m.w.N.). - BGH, 21.04.1993 - XII ZR 126/91
Zivilprozess: Verfahrensmangel infolge nicht dokumentierter mündlicher …
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.11.2003 - 8 U 29/03
Eine offenbare Unrichtigkeit liegt dann vor, wenn sich einem sachkundigen und unbefangenen Beobachter - sei es auch erst nach eingehender Prüfung - offensichtliche Fehler der Leistungsbestimmung aufdrängen, die das Gesamtergebnis verfälschen (BGH NJW 2001, 3775, 3777; NJW-RR 1993, 1034, 1305; NJW-RR 1988, 506m.w.N.).
- BGH, 22.02.1974 - V ZR 60/72
Voraussetzungen für den Anspruch auf Nutzungsentschädigung - Notwendigkeit der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.11.2003 - 8 U 29/03
Auf die Frage der offenbaren Unrichtigkeit - nicht der Unbilligkeit - kommt es an, wenn, wie hier, der Schiedsgutachter aufgrund seiner besonderen Sachkunde eine zwischen den Partein streitige, ihrem Inhalt nach aber bereits objektiv feststehende Leistung zu ermitteln hat (BGH WM 1968; 307, 308; NJW 1974, 896, 897; WM 1983, 1206, 1207). - BGH, 03.10.1957 - II ZR 77/56
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.11.2003 - 8 U 29/03
Solche Fehler, die im Rechtsverkehr im Allgemeinen ohne weiteres einer Berichtigung zugänglich sind, rechtfertigen es nach dem in § 319 Abs. 1 BGB enthaltenen Schutzgedanken (vgl. auch BGH NJW 1957, 1834) nicht, der durch den Sachverständigen getroffenen Bestimmung die Verbindlichkeit abzusprechen. - BGH, 12.07.2001 - IX ZR 380/98
Statthaftigkeit des Urkundenverfahrens für den Rückforderungsprozeß bei einer …
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.11.2003 - 8 U 29/03
Mit dem Fall der Rückforderung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern, für den der BGH das Urkundenverfahren als regelmäßig unstatthaft erklärt hat BGHZ 148, 283, 288 ff), weist der Streitfall - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - keinerlei Parallele auf. - BGH, 24.10.1991 - IX ZR 18/91
Zulässige Verjährungseinrede im Nachverfahren
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.11.2003 - 8 U 29/03
Eine Bindungswirkung für das Nachverfahren entfaltet das Vorbehaltsurteil insoweit, als es nicht auf den eigentümlichen Beschränkungen der Beweismittel im Urkundenverfahren beruht (st. Rechtsprechung; BGHZ 82, 115, 118 f; BGH WM 1992, 159, 161 m.w.N.). - BGH, 26.10.1981 - II ZR 70/81
Bindungswirkung des Vorbehaltsurteils im Urkundenverfahren
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.11.2003 - 8 U 29/03
Eine Bindungswirkung für das Nachverfahren entfaltet das Vorbehaltsurteil insoweit, als es nicht auf den eigentümlichen Beschränkungen der Beweismittel im Urkundenverfahren beruht (st. Rechtsprechung; BGHZ 82, 115, 118 f; BGH WM 1992, 159, 161 m.w.N.). - BGH, 09.12.2004 - VII ZR 355/03
Urkundsklage aus Schiedsgutachten über Nachträge!
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.11.2003 - 8 U 29/03
BGH, Beschluss vom 09.12.2004 - VII ZR 355/03 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen).
- OLG Frankfurt, 22.08.2018 - 4 U 128/17
Bewertung einer Nachschussklausel in notariellem Grundstückskaufvertrag
Dem entsprechend ist anerkannt, dass ein Schiedsgutachten zusammen mit der Schiedsgutachtenabrede das Bestehen eines Anspruchs im Urkundenprozess belegen kann (vgl. nur Zöller/Greger, 32. Aufl., § 592, Rn. 15, OLG Brandenburg Urteil 13.11.2003, Az. 8 U 29/03, BauR 05, 605; bestätigt durch BGH, Beschluss 9.12.2004, Az. VII ZR 355/03).